Ja - Egal, ob elektronisch oder in Papierform, es gelten die gleichen Anforderungen: Die Rechnungen müssen die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben erfüllen. Ganz besonders die Gewährleistung der Kriterien Authentizität, Integrität und Lesbarkeit. Für den Empfang elektronischer Rechnungen muss außerdem Einvernehmen zwischen Rechnungsersteller und -empfänger über den elektronischen Empfangsweg bestehen.
Dies wird über die kostenfreie Registrierung bei b4 gewährleistet.